Pflegeberatung §37 Abs.3 SGB XI

Individuelle Unterstützung für Pflegebedürftige und Angehörige

Pflegeberatung ist gesetzlich vorgesehen für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause durch Angehörige oder andere nicht-professionelle Pflegepersonen versorgt werden. Die Beratung dient der Sicherung der Pflegequalität und unterstützt pflegende Angehörige bei organisatorischen, pflegerischen und medizinischen Fragen.

Wir führen die Beratungseinsätze regelmäßig durch, dokumentieren sie fachgerecht und leiten bei Bedarf sinnvolle Maßnahmen ein – transparent, zuverlässig und angepasst an die individuelle Pflegesituation.

Geschäftsführerin

Mir liegt die Pflegeberatung besonders am Herzen. Es ist mir wichtig, dass Familien und Pflegebedürftige nicht allein gelassen werden, sondern klare, verständliche und praxisnahe Unterstützung erhalten. Nur so schaffen wir Vertrauen und echte Entlastung im Pflegealltag.

Pflegeberatung bedeutet für uns, mit Empathie und Fachwissen Orientierung in komplexen Situationen zu schaffen. Wir stehen unseren Klienten als verlässlicher Partner zur Seite, damit sie die richtigen Entscheidungen treffen können

Laura Gegic

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