Körperbezogene Pflege mit Würde und Verlässlichkeit
Die Grundpflege umfasst alle pflegerischen Maßnahmen, die notwendig sind, um die Selbstständigkeit und Lebensqualität von pflegebedürftigen Personen zu erhalten oder zu fördern. Sie beinhaltet Unterstützung in den Bereichen:
• Körperpflege: Hilfe bei der Körperhygiene, An- und Auskleiden, Mund- und Zahnpflege.
• Ernährung: Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, Zubereitung von Mahlzeiten.
• Mobilität: Hilfe beim Aufstehen, Lagern, Gehen und Treppensteigen.
• Ausscheidung: Unterstützung bei der Blasen- und Darmentleerung, Inkontinenzversorgung.
• Aktivierung: Förderung der Selbstständigkeit durch aktivierende Pflegeansätze.
Diese Leistungen werden von der Pflegeversicherung übernommen, wenn ein entsprechender Pflegegrad festgestellt wurde.