Grundpflege nach § 36 SGB XI

Körperbezogene Pflege mit Würde und Verlässlichkeit

Die Grundpflege umfasst alle pflegerischen Maßnahmen, die notwendig sind, um die Selbstständigkeit und Lebensqualität von pflegebedürftigen Personen zu erhalten oder zu fördern. Sie beinhaltet Unterstützung in den Bereichen:

Körperpflege: Hilfe bei der Körperhygiene, An- und Auskleiden, Mund- und Zahnpflege.
Ernährung: Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, Zubereitung von Mahlzeiten.
Mobilität: Hilfe beim Aufstehen, Lagern, Gehen und Treppensteigen.
Ausscheidung: Unterstützung bei der Blasen- und Darmentleerung, Inkontinenzversorgung.
Aktivierung: Förderung der Selbstständigkeit durch aktivierende Pflegeansätze.

Diese Leistungen werden von der Pflegeversicherung übernommen, wenn ein entsprechender Pflegegrad festgestellt wurde.

Geschäftsführerin

Ich lege besonderen Wert auf eine individuelle und respektvolle Betreuung. Jede pflegebedürftige Person ist einzigartig, und so sollte auch die Pflege gestaltet werden. Unser Team ist darauf geschult, sowohl die körperlichen als auch die emotionalen Bedürfnisse der Menschen zu erkennen und entsprechend zu handeln.

Unsere Grundpflege steht für mehr als nur pflegerische Leistungen – sie ist Ausdruck von Respekt, Fürsorge und Professionalität. Als Geschäftsführerin sehe ich es als meine Verantwortung, dass jede betreute Person individuell und mit höchster Sorgfalt versorgt wird.

Laura Gegic

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